Beiträge

Grundsatz:

Einer Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgelegt ist, wenn sie bebaut oder gwewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gwerbliche Nutzung nicht festgelegt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.

Beitragsmaßstab:

Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche im Zusammenhang mit dem Nutzungsfaktor. Nähere Informationen zu jedem Einzelfall entnehmen Sie bitte der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung §§ 20 ff.

Beitragssatz:

Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung beträgt 1,63 € je m³ Nutzungsfläche.

 

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