Gebühren
Grundsatz:
Der Abwasserzweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung, Entsorgung abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen, für Abwasser welches in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind und für sonstiges Abwasser.
Absetzungsmöglichkeit:
Nachweislich ermittelte Wassermengen die nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet werden, können auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners von der Abwassergebühr abgesetzt werden. Nähere Information entnehmen Sie bitte der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung §§ 38 ff oder informieren Sie sich bei den zuständigen Mitarbeitern des Abwasserzweckverbands.
Gebührenhöhe:
Mengengebühr | je m³ |
Abwasser das in öffentliche Känale eingeleitet wird | 2,30 € |
Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben | 24,80 € |
Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen | 27,44 € |
Grundgebühr | je Monat |
Grundgebühr je Wohneinheit | 9,00 € |
Grundgebühren für gewerbliche, öffentliche oder ähnliche Nutzung | |
bis 99 m³ / a | 9,00 € |
100 bis 199 m³ / a | 18,00 € |
200 bis 299 m³ / a | 27,00 € |
300 bis 399 m³ / a | 36,00 € |
400 bis 499 m³ / a | 45,00 € |
500 bis 599 m³ / a | 54,00 € |
ab 600 m³ / a | 60,00 € |
Grundgebühr | je Anfahrt |
Grundgebühr für Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen | 47,15 € |